Arzt- und Krankenhaushaftungsrecht

Eine unserer wesentlichen Kernkompetenzen liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Berufshaftpflichtversicherern in dem Bereich der Arzt- und Krankenhaushaftung.

Bei der außergerichtlichen sowie forensischen Abwehr vermeintlicher Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehlern vertreten und beraten wir bundesweit ausschließlich Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal sowie Krankenhäuser und andere medizinische Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gewährleisten wir dabei ganz besonders eine interessengrechte qualifizierte persönliche Zusammenarbeit sowohl mit den Haftpflichtversicherern als auch den Behandlern.

Neben der Betreuung derartiger Personengroßschäden sowie der Abwicklung der Regressverfahren der Sozialversicherungsträgern umfasst unser Beratungsspektrum auch insbesondere das Arztstrafrecht.

Wir sind im Bereich des Arzt- und Krankenhaushaftungsrechts sowohl beratend wie außergerichtlich und im Rahmen einer qualifizierten Prozeßführung tätig.

Das Handelsblatt Research Institute ermittelte für die WirtschaftsWoche die Kanzlei Halm Wenzel & Collegen im WirtschaftsWoche-Ranking in dem Rechtsgebiet "Medizinrecht" als "TOP KANZLEI 2019" und "TOP KANZLEI 2020" sowie "TOP KANZLEI 2021", "TOP KANZLEI 2022" und "TOP KANZLEI 2023". Auch für 2024 wurde der Kanzlei erneut die Auszeichnung "TOP KANZLEI 2024" und Herrn Dr. Wenzel der "TOP ANWALT MEDIZINRECHT 2024" verliehen.

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