Haftungsrecht

Das Haftungs- oder Schadenersatzrecht betrifft die Fälle, in denen einer Person ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist . Es regelt einerseits, ob eine andere Person hinsichtlich dieses Schadens ersatzpflichtig ist (Haftungsgrund) und andererseits ,wie viel Schadenersatz diese Person schuldet (Haftungsumfang).

Die Fallgestaltungen, in denen eine Person ggfs. ersatzpflichtig geschädigt werden kann, sind vielfältigst (Verkehrsunfall, Glatteisunfall, Unfall wegen Verschmutzungen im Einzelhandel, Unfälle auf dem Bau, Hundebisse oder Pferdetritte, Schäden durch entlaufene Weidetiere, Schäden durch Handwerker, Ärzte, Mieter usw. usw.).

Insoweit bestehen Schnittstellen auch zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Versicherungsrecht, wenn eine Haftpflichtversicherung beteiligt ist, aber auch zu den Rechtsgebieten, die die Schadenursache betreffen (z. B. Verkehrsrecht bei Verkehrsunfällen, Baurecht bei Schäden am Bau) oder anderweitig im Rahmen der Schadenabwicklung Bedeutung erlangen können (z. B. Verwaltungsrecht bei der Verteidigung gegen einen Kostenbescheid; Sozialversicherungsrecht etwa bei der Frage des Unfallversicherungsschutzes insb. hinsichtlich möglicher Haftungsausschlüsse).

In Fällen des Haftungsrechts ist regelmäßig zu prüfen, ob eine Verantwortlichkeit besteht bzw. eine solche ggfs. aufgrund besonderer Umstände ausgeschlossen ist.

Bei bestehender Haftung prüfen wir für unsere Klienten, welche Schadenspositionen erstattungsfähig ist. Insbesondere die Frage des Haftungsumfangs ist gesetzlich nur grundsätzlich anhand sehr allgemein gehaltener Vorschriften geregelt. Umso wichtiger ist die Kenntnis der Rechtsprechung zu den verschiedenen denkbaren Schadenpositionen, sowohl bei Eintritt eines Sach- als auch eines Personenschadens.

Unser" Know- How " auf diesem „weiten Feld“, gewährleistet die qualitativ hochwertige, optimale Vertretung der Interessen unseres Mandanten . Wir vertreten insoweit mit unserer gesamten Erfahrung und Kompetenz den Geschädigten zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Vorwiegend vertritt Halm Wenzel & Collegen jedoch (vermeintliche) Schädiger und deren Versicherungsgesellschaften zur Abwehr unberechtigter Ansprüche, dies teilweise regelmäßig und seit Jahrzehnten.

Insoweit sind wir für unsere Mandanten sowohl zunächst außergerichtlich zur Vermeidung der Kosten und Unannehmlichkeiten eines Klageverfahrens, aber auch – bundesweit – in gerichtlichen Verfahren tätig.

Dies gilt zugleich auch für hiermit zusammenhängende Problemstellungen, namentlich Deckungsauseinandersetzungen im Haftpflichtversicherungsverhältnis (Allgemeine oder Kfz-Haftpflichtversicherung).

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